Shopping am Sonntag

Am Wochenende greift die sogenannte Bäderregelung. Doch was ist das eigentlich?

Ab dem 17. März bis 31. Oktober 2019 haben unsere Geschäfte wieder jeden Sonn- und Feiertag für Sie geöffnet.Diese Regelung bewirkt, dass Geschäfte auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Allerdings unter der Voraussetzung, dass es ein touristisch geprägter Ort in Schleswig-Holstein sein muss.

Das bedeutet, dass für gute 8 Monate in die Läden an Sonn- und Feiertagen sechs Stunden öffnen können. Diese Regelung gilt bis zum 31. Oktober sowie zusätzlich vom 17. Dezember 2019 bis 08. Januar 2020.
Ausnahmen gibt es allerdings am Karfreitag (19.04.) und am Tag der Arbeit (01.05.). Dort dürfen nur die Inhaber der Geschäfte selbst arbeiten.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der „Landesverordnung über den Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Erholungs- und Tourismusorten“: Zum Link.

Touristen beim Flanieren an der Promenade

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